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Im Ausland zu leben, heißt oftmals auch sich an andere Regeln des jeweiligen Landes zu gewöhnen. Speziell dann, wenn die Konsequenz des Regelverstoßes eventuell “Capital Punishment” zur Folge hat. Die Haltung ‘No Risk, no Fun’ sollte hier demnach absolut vermieden werden…



Während meiner Zeit in Singapore sind mir schon einmal die Augen geöffnet worden wie es wäre, eine bedeutende Zeit meines Lebens hinter Gittern zu verbringen. Damals wurde mir beim Mittagessen mit einem Kollegen mein Portemonaie vom Tisch geklaut. Ein arbeitsloser Gastarbeiter aus Borneo machte sich schnellen Schrittes damit davon, nur um Sekunden später sowohl von meinem Kollegen als auch von einem zufällig an Ort und Stelle befindlichen Verkehrspolizisten überwältigt zu werden. Mehrere Männer in Blau (statt deutschem grün) folgten keine 5 Minuten später mit Handschellen und Schlagstock. Eine Szene, die sich in meinem Gehirn regelrecht eingebrannt hat. Nicht zu vergessen, das der Kriminelle inzwischen auf dem Boden lag, mir von seinem Elend erzählte und mein Herz erweichte. Er tat mir Leid. Nun darf man nicht vergessen, Singapore ist mehr oder weniger ein Polizeistaat. Uns stolz noch dazu. Demnach sind die Hüter des Gesetzes auch außerordentlich strikt was Verstöße innerhalb ihres Insellandes betrifft. “I won’t press charges” meinerseits akzeptierten sie demnach auch nicht. Und die Konsequenz für mich? Eine Zeugenaussage vor Gericht.



Eines Morgens gegen 9 Uhr war die Verhandlung angesetzt. Ich erschien. Musste ich auch, denn die Strafe für’s Nichterscheinen wäre Gefängnis. So teilte man mir vor Betreten des Saales auch schon mal mit, dass ich mich bei Überschreiten der Türschwelle vor dem Richter zu verneigen hätte. Genauso, wie bei Verlassen des Saales. Da ich ein wenig Probleme mit solchen Authoritätsregeln habe und sie für Übertrieben halte, waren meine Verbeugungen auch nicht im angeforderten 90 Grad Winkel. Doch einige Zeit später wurde die Verhandlung eröffnet. Im Massenabfertigungsstil. Wer nämlich hereingeführt wurde, waren ca. 10 Gefangene. Einer davon war mein Klauer. Doch bevor man zu ihm kam, befasste man sich in harschem Ton mit einem 22-jährigen Singapore-Chinesen. Sein Vorwurf? Illegaler Besitz von pornographischem Material. CDs. Das entsprechende Gesetz – und es ist kein Scherz – lautet nämlich: man darf pornographisches Material erwerben, aber nicht besitzen. Beim Verlesen seiner Strafe schluchzte er wie ein kleines Kind. 5 Jahre Knast wenn ich mich richtig erinnere. Dann kam eine ratzekahl geschorene junge Frau in Handschellen in den Saal. Sie wurde bei einer Routineüberprüfung mit einem Schraubenzieher in der Handtasche erwischt. Laut dem Richter, eine Waffe, welche sie wahrscheinlich beabsichtigte zu nutzen. Minority Report anyone? Doch irgendwann verlas man auch die Strafe meines Bornesen. Einige Jahre Gefängnis inklusive mehrerer Stockhiebe. Und Stockhiebe mit einem Bambusrohr folgen meist entweder auf die Füße oder auf den Hintern. Nach und nach. Heute zwei, dann lässt man die aufgeplatzte Haut verheilen, um sie Wochen später mit weiteren Hieben wieder bluten zu lassen. Höchstens 24 Hiebe dürfen verhängt werden. Nicht jeder hat das überlebt. Barbarisch nicht wahr, aber Gang und Gebe in den unterirdischen Gefängnissen Singapores. Und er kann froh sein, nicht gehängt worden zu sein. In Singapore ist die Todesstrafe nämlich kein ungeschriebenes Gesetz. Nein. Und das sollte jedem – wenn man vor ein paar Jahren die internationalen Nachrichten verfolgte – speziell im Hinblick der jungen Deutschen namens Julia Bohl noch im Gedächtnis sein. Sie war damals im März 2002 zusammen mit ihrem malayischen Freund und einem Bekannten wegen Besitzes von 687 Gramm Cannabis verhaftet und verurteilt worden. Zum Zeitpunkt der Festnahme/Urteilsaussprechung wohnte ich ja noch in Singapore und ich kann sagen, diese Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer unter den Ausländern. Zum einen, weil viele Frau Bohl kannten und mit ihr vorher dort zur Schule gingen, und zum anderen aus Neugier. Denn alles über 500 g heisst automatisch Todesstrafe. Eine Angelegenheit, die Julia Bohl hätte wissen müssen, da sie in Singapore aufwuchs. Doch ihre Rettung vor dem Hängen war damals ein Laborbericht der zeigte, das lediglich 281 Gramm reines Cannabis waren. Jede Menge unter 330 g bedingen “nur” einen Gefängnisaufenthalt von mindestens 5 Jahren. Und dabei muss ich sagen, das so einige eher außenpolitische Aktionen der deutschen Regierung statt exaktem Laborbericht vermuteten. Singapore hat nämlich in Realität kein Problem damit auch Ausländer hinzurichten, die sich nicht an die nicht schwer einzuhaltenden Regeln halten. Zwischen 1999 und 2004 betraf das ganze 37 Nicht-Singapuris. Und jährlich werden in Singapore zwischen 70 – 80 Menschen exekutiert (bei 4 Millionen Einwohner). Davon mal abgesehen, über Julia’s zwei Kompanen hatte man nie wieder etwas gehört…



“Guilty until proven innocent” heisst die Rechtssprechung in Singapore. In Deutschland ist es umgekehrt. Auch die Todesstrafe gibt es schon seit über 50 Jahren nicht mehr. Auf der anderen Seite, die Rechtssprechung in deutschen Gerichten lässt manchmal auch zu wünschen übrig. Nur fünfzehn Jahre Haft bei 9-fachem Babymord mit Aussicht auf ein noch milderes Urteil? Nur 9 Jahre bei vorsätzlichem Ehrenmord? Mir erscheint das recht milde. Jedenfalls habe ich ein Problem damit jemandem auf der Straße zu begegnen, der seine Schwester auf dem Gewissen hat. Und wahrscheinlich noch wegen guter Führung schon nach 4 Jahren aus dem Knast entlassen wurde. Wo ist da die Gerechtigkeit? Was sagt das über den Wert eines Menschenlebens aus?



[WEITER ZU TEIL 2]

(jeannine)

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Kommentar ohne Titel

geschrieben von Anonymous
am 26.05.2007 um 01:57
In der Schweiz bekam eine Frau die ihre 2 Kinder von einer Brücke geworfen hat 3 Jahre Gefängnis. Ihr Plan war es sich und die Kinder zu töten. Den Mut für den Selbstmord musste sie sich aber antrinken, was ihr nicht gelang. Drei Jahre für zweifachen Kindermord: Frechheit!


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